Weiterführende Informationen für Filmemacher und Produzenten

02.02.2008

Wie werden meine Filme gefunden?

Die Auffindbarkeit der in die Datenbank eingestellten Filme in Suchmaschinen, wie z.B. Google, ist schon heute sehr gut.

Wir haben ein System entwickelt, das es ermöglicht, die Filme sehr einfach auch auf Seiten anbieten zu können, auf der interessierte Zielgruppen für das jeweilige in dem Film behandelte Thema auf den Film aufmerksam werden. Es ist beabsichtigt die Betreiber der jeweiligen Seite(n) mit ca. 8% des Netto VK, an den Einnahmen der von ihnen „vermittelten“ Filmverkäufe zu beteiligen (aus dem Anteil der ONLINEFILM AG).

Die Domain www.onlinefilm.org soll sich dadurch, dass alle dort ihre Filme einstellen, nach und nach zu einem bekannten Ausgangspunkt für die Filmsuche nach Dokumentarfilmen entwickeln.

Wo möglich sollte der Hinweis auf onlinefilm.org in jedem Abspann und in der Werbung für einen Filme integriert werden, um somit erheblich zum Bekanntheitsgrad von onlinefilm.org beizutragen.


Wie kann ich sicher stellen, dass meine Filme nicht „gestohlen“ und weiter verbreitet werden?

Wir wollen unseren Kunden erlauben, sich Sicherheits- und Privatkopien für sehr klar definierte private Zwecke zu erstellen. Dies war und ist auch bisher im Rahmen der Privatkopie möglich, wenn der Film aus dem TV mitgeschnitten oder von einer DVD kopiert wurde. Die beteiligten Urheber erhalten dafür Geld aus der Abgabe auf Vervielfältigungsgeräte und Leermedien, die von den Verwertungsgesellschaften verteilt wird.

Mit einer neuen fortschrittlichen Technologie hinter Möglichkeiten zurückzufallen, an die sich unsere Zuschauer gewöhnt haben, scheint uns nicht der Anfang einer vertrauensvollen Kundenbeziehung zu sein. Wir verzichten deshalb auf so genannte Digital Rights Management (DRM) Systeme, die den Nutzer in dem Gebrauch der gekauften Filme massiv einschränken (z.B. Betrachtung des Films nur auf einem registrierten Gerät). Außerdem glauben wir nicht an deren Wirksamkeit, denn jedes dieser Systeme ist zu umgehen, und nicht umsonst gehen immer mehr große Plattenlabel dazu über, die Musik DRM-frei anzubieten.

Da wir die Filme zu einem fairen Preis anbieten und durch größtmögliche Transparenz bezüglich der Verteilung der Einnahmen für Prozessgerechtigkeit sorgen, gehen wir davon aus, dass die illegale Vervielfältigung unserer Filme eher die Ausnahme als die Regel werden wird.

Soweit durchsetzbar, werden wir illegalen Nutzungen auch nachgehen und Rechtsverletzer verfolgen. Eine hundertprozentige Sicherheit ist allerdings von Niemandem zu gewährleisten.


Habe ich denn die „Internet-Rechte“ meiner Filme, um sie über das onlinefilm.org-System weltweit anzubieten?

Das ist eine Frage, die pauschal nicht beantwortet werden kann.
Bereits die Begriffe „Internet-Rechte“ oder auch „Online-Rechte“ sind zu unpräzise gefasst, um für eine juristische Definition zu taugen.

Nur eine Einzelfallprüfung kann da Sicherheit bringen. Dafür haben wir bei der ONLINEFILM AG mit Christian Füllgraf einen ausgewiesenen Experten, der aber erst nach Prüfung der Verträge mit Mitwirkenden und Auftraggebern und Ansicht des Filmes dazu verbindliche Auskünfte machen kann.

Allgemein ist zu sagen, je mehr Sie bei Ihrem Film selbst gemacht haben und je weniger vorbestehende Werke Sie benutzt haben
(Archivmaterial, Musik, Fotos, Buchvorlagen etc.), desto größer ist Ihre Chance, dass Sie Ihren Film völlig problemlos über onlinefilm.org als sog. „Electronic Sell Through“ (EST), anbieten können. „Electronic Sell Through“, vielfach auch als „Download-To-Own“ (DTO) meint, dass ein Film in einer Weise angeboten wird, dass er erst angeschaut werden kann, wenn er komplett herunter geladen worden ist und dass dem Nutzer das Recht eingeräumt wird, sich eine dauerhafte Kopie des Films zu erstellen.

Dieses neue Recht ist dem Videogramm- oder DVD-Recht verwandt und entspricht dem Angebot, das Sie der Öffentlichkeit machen, wenn Sie das onlinefilm.org-System zum Vertrieb Ihrer Filme nutzen.

Wir entwickeln ein System zur Verteilung der Erlöse, das es Ihnen ermöglichen wird, die Inhaber von Fremdrechten, die Sie nicht mit erwerben konnten, an Ihren tatsächlichen Einnahmen angemessen und automatisch zu beteiligen und so auch Filme für den „Electronic Sell Through“ frei zu bekommen, die aus lizenzrechtlichen Gründen bisher nicht anzubieten waren.

Verhandlungen mit Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise der GEMA werden zu führen sein, um beispielsweise Musik aus dem GEMA Repertoire verwenden zu können. Auch hierfür ist eine gewisse Größe und Kontinuität notwendig, damit wir die nötige Verhandlungsmasse und auch Verhandlungsmacht an den Tisch bringen können. Nur gemeinsam werden wir in der Lage sein, den „gordischen Rechteknoten“, der bisher so viele Verwertungen verhindert, zu zerschlagen.


Wer sind denn die internationalen Partner und warum brauchen wir die?

Vorausgeschickt ist zu erwähnen, dass es Voraussetzung ist, um für das Mediaprogramm der EU überhaupt antragsberechtigt zu sein, mindestens 3 Sprachen und vier Territorien abzudecken. Schon deshalb haben wir Partner in mehreren europäischen Ländern gesucht und gefunden.

Die Partner repräsentieren das onlinefilm.org-System vor Ort und nutzen die onlinefilm.org-Software mit uns gemeinsam. Dabei helfen sie Kollegen aus ihren Ländern, ihre Filme einzustellen und zum Verkauf anzubieten. Außerdem haben sie auch die Möglichkeit, auf die Filme aus den anderen Ländern zuzugreifen und sie durch Übersetzung der filmbeschreibenden Daten („Metadaten“) auch in ihren Ländern nutzbar zu machen. In einem späteren Ausbauschritt sollen die Filme mit Untertiteln in der jeweiligen Sprache dem Publikum vor Ort angeboten werden.

Nur mit Hilfe der internationalen Partner kann unserer Ansicht nach das Ziel erreicht werden, unsere Filme über ihren jeweiligen Heimatmarkt hinaus anzubieten. „All business is local“ heißt eine alte Weisheit der Kaufleute.


Wem gehört eigentlich die ONLINEFILM AG?

Die ONLINEFILM AG gehört zur Zeit 122 Aktionären (mehrheitlich sind es Filmemacher und Produzenten aus dem Umfeld der AG DOK), die in der Mehrzahl je 1.000 so genannte vinkulierte Namensaktien gezeichnet haben, um die Gründung der Firma zu ermöglichen und mit der Entwicklung und Umsetzung der Idee zu beginnen. Diese Aktien können nicht ohne die Zustimmung der AG verkauft werden. Die Gründungsaktionäre haben deshalb das verbriefte Recht, immer einen von drei Aufsichtsräten direkt zu bestimmen, egal wie sich die Mehrheitsverhältnisse innerhalb der AG entwickeln.

Die neuen Aktien, die jetzt angeboten werden, sind nicht vinkuliert und können daher auch ohne Zustimmung der AG gehandelt werden. Allerdings nicht an der Börse, sondern nur außerbörslich. Da es Namensaktien sind, muss die AG auch in den Handel involviert werden, da jeder Aktionär mit persönlichen Angaben und natürlich der Anzahl der gehaltenen Aktien im Aktienbuch verzeichnet sein muss, zum Beispiel um ihn zur jährlich stattfindenden Hauptversammlung einzuladen.


Warum denn eine Aktiengesellschaft?

Wie die Kaufleute der Hanse, die sich seinerzeit zusammentaten und Aktien zeichneten, um ein Schiff auszurüsten, mit dem sie ihre Waren in andere Häfen bringen wollten, um sie dort zu verkaufen, haben wir uns zusammengetan, um einen digitalen Marktplatz zu bauen, um unsere Filme über das Internet in alle Welt zu verkaufen. Die Hansekaufleute zeichneten Aktien und reduzierten so das Risiko jedes Einzelnen, denn keiner ging bei Totalverlust des Schiffes notwendigerweise bankrott. Jeder der Anteilseigner konnte durch seine Aktien mitbestimmen, welcher Kapitän es führte.

Dieses Modell haben wir uns als Beispiel genommen und deshalb eine kleine AG gegründet, deren Aktien sich im Streubesitz derer befinden, die ihre Filme auf der gemeinsam entwickelten und betriebenen Plattform anbieten wollen. Ist der gemeinsame digitale Marktplatz erst einmal eingeführt, wird es von großem Wert sein, dass er zum Großteil jenen gehört, die ihre Filme dort anbieten wollen. Deshalb haben wir die Rechtsform der AG gewählt.


Muss ich Aktionär werden, um auf onlinefilm.org meine Filme zu verkaufen?

Nein, die Datenbank steht auch Nichtaktionären für den digitalen Vertrieb offen. Die Aktionäre, die ihre Filme einstellen bekommen aber einen größeren Anteil an den Einnahmen, die ihre Filme erwirtschaften.
Für Aktionäre der ONLINEFILM AG gibt es ein Teilungsverhältnis von bis zu 56/44 zu ihren Gunsten. Außerdem wollen wir allen Aktionären, sobald das Geschäft läuft, auch eine angemessene Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals als Dividende auszahlen. Denn es ist möglich und erwünscht, sich zu beteiligen, ohne das man Filme hat, die man über die Plattform verkaufen will oder kann.

Aktionäre, die selbst Filme anbieten, würden so doppelt profitieren: Zum einen durch die Beteiligung am Verkauf ihrer Filme, zum anderen durch die Zahlung einer Dividende auf ihr Aktienkapital.


Warum ist das eigentlich so teuer?

Mit dem onlinefilm.org-Projekt bewegen wir uns an der Spitze der technologischen Entwicklung im Internet. Um die vielfältigen Probleme, denen wir auf dem Weg zum digitalen Marktplatz begegnen, zu lösen, brauchen wir die Hilfe von Top-Programmierern und Fachleuten auf vielen Gebieten. Die werden auch von der Industrie benötigt und sind entsprechend teuer.

Die meisten Projektschritte sind in den anderen Antworten angesprochen, hier deshalb nur eine Aufzählung in Schlagworten:
Mehrsprachigkeit inklusive Untertitelungssystem, Internationales Partner-Netzwerk, Erlösverteilungssystem („Revenue Share System“), Rechteverwaltung, Customer Relation Management, sog. Datamining Tools, Intelligente Such- und Empfehlungssysteme usw.

Neben den technischen Problemen, die zu lösen sind, will auch das Partner-Netzwerk betreut werden. Die finanzielle Seite, inklusive der Abwicklung der EU-Förderung, ist auch sehr arbeitsintensiv. Es gilt sehr viel Werbung für das System zu machen und da klassische Werbung für uns zu teuer ist, versuchen wir so genannte Viralmarketing-Strategien zu entwickeln, auch das bindet Arbeitskraft.
Last but not least muss auch die AG mit ihren Aktionären betreut werden, denn auch sie haben ein Recht, darüber informiert zu werden, was mit ihrem Geld passiert!

Allein bei der ONLINEFILM AG haben wir Bedarf an mindestens 4 festen Mitarbeitern ermittelt, die sich Vollzeit um den Aufbau und den Betrieb des Systems sowie die Akquise von Filmen und Werbung für onlinefilm.org kümmern müssen.

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